Vermieter Ratgeber

Auch Vermieter brauchen Tipps, damit der Umgang mit dem eigenem Mieter auch so verläuft, damit es nicht zu Missverständnissen führt. So ist es z. B. wichtig, wie das mit der Betriebskostenvorauszahlung geht. Wenn nämlich eine Wohnung vermietet wurde, sind neben der Kaltmiete, auch die Nebenkosten zu bezahlen, also die Nebenkostenvorauszahlung. Dabei ist ungefähr im Voraus festgelegt, wie viel für Strom und Wasser gezahlt werden soll. Allerdings müssen Vermieter hierbei aufpassen. Die Kosten dürfen nicht einfach willkürlich festgesetzt werden. Wenn nämlich absichtlich eine Täuschung stattfindet, oder ein Preis mit dem Mieter ausgemacht wurde, welche nicht realistisch erscheint, so kann das niedrige ansetzen der Kosten erhebliche Nachteile für den Vermieter mit sich bringen. Eventuelle Nachforderungen sind dann die Regel, welche nur wenige Mieter gerne zahlen.

Nebenkosten können auch jährlich abgerechnet werden

Damit es nicht zu Missverständnissen kommt, macht es Sinn, diese Nebenkosten einmal pro Jahr einzuziehen. Dann kann auch manchmal ein wenig erhöht werden. Fakt ist, was im Mietvertrag ausgemacht wurde, muss auch eingehalten werden. Die Nebenkosten so niedrig zu halten, damit mögliche Mieter auf das Angebot mit einsteigen, ist nicht fair und endet im Nachhinein nur damit, dass der Vermieter doch auf seinen Kosten sitzen bleibt. Wenn eine inhaltlich falsche Abrechnung zu Gunsten des Mieters stattgefunden hat, darf dieser nicht einfach die Nebenkosten erhöhen. Eine korrekt abgerechnete Forderung kann daher viel Ärger ersparen. Wenn der Mieter sich aber nun weigert, diese Vorauszahlungsbeträge zu bezahlen, so kann sich dies auch negativ auf den Vermieter auswirken. Dadurch kann nämlich ein Mietrückstand entstehen. Sofern diese Summe dann in eine kündigungsrelevante Höhe ansteigt. Demnach wäre eine Vertragsverletzung aus Sicht des Vermieters, eine Last, welche auf den Mieter zurück geht.

Vermieter kann sich strafbar machen

Abgesehen von den Kosten, welche bei einer Fehleinschätzung, oder Angabe von Nebenkosten entstehen könnten, müssen Vermieter natürlich noch weitaus mehr wissen. So ist das Thema mit dem Ersatzschlüssel eine weiteres Problem, welches immer wieder zu Schwierigkeiten führt. Um es in einem Satz zu sagen, der Vermieter darf keine Schlüssel behalten. Falls dieser dennoch Schlüssel braucht, so muss das im Vorfeld mit dem Mieter abgesprochen sein. Wenn der Vermieter es dennoch machen sollte, handelt es sich dabei um Hausfriedensbruch, bzw. Einbruch und das ist strafbar. Wenn nun der Mieter herausfinden kann, dass der Vermieter auch einen Schlüssel hat und diesen auch verwendet, so darf auf Kosten des Vermieters ein Ersatzschloss eingesetzt werden. Ehrlichkeit aus Sicht des Vermieters, ist daher immer besser. Nur wenn es sich um einen Notfall handelt, dürfen beide Seiten ausmachen, über einen Schlüssel verfügen zu können.

Vermieter darf nur mit Erlaubnis einen Ersatzschlüssel haben

Sollte allerdings mal ein Schlüssel verloren gegangen sein, so ist das kein Grund zur Panik. Zwar ist das mit Kosten verbunden, aber der Vermieter hat die Möglichkeit, dem Mieter die Kosten für einen neuen Schlüssel zu berechnen. Das gilt vor allem dann, wenn das Mietverhältnis beendet wird. Wenn der Vermieter aber keinen neuen Schlüssel wünscht, so darf dieser verlangen, dass Ersatzschlüssel, oder Vergleichbares, nach dem Mietverhältnis vernichtet oder unbrauchbar gemacht werden sollen. Im Übrigen darf der Vermieter auch dann keinen Schlüssel benutzen, wenn der Mieter sich kurzfristig entschließen sollte, die Wohnung zu verlassen, also vorzeitig aus dem Mietverhältnis austreten möchte. Fakt ist, solange ein Vertrag besteht, braucht der Vermieter immer eine Einverständnis vom Mieter. Selbst eine Klausel im Vertrag ist nicht dazu berechtigt, diese Sache zu umgehen. Wenn der Vermieter das beachtet, gibt es auch keine Probleme.