Mietkaution

Ein Haus oder eine Wohnung zu mieten ist heute keine Seltenheit mehr. Vor allem junge Menschen entscheiden sich für diesen Weg, um ihre ersten Schritte „alleine“ zu machen. Bevor die Vorzüge der eigenen vier Wände genossen werden können, ist in vielen Fällen die Mietkaution nötig. Nach dem §551 BGB darf die gezahlte Mietkaution nicht drei Nettokaltmieten übersteigen. Diese Kosten werden vom Mieter an den Vermieter gezahlt, wenn dieser einzieht. Insofern dient das Geld als Sicherheit, falls Ansprüche auf den Vermieter zukommen.

Die Gesetze gelten

Zu beachten ist, dass die gesetzlichen Vorschriften lediglich die Anlage und die Verzinsungspflicht des Vermieters regelt, nicht die Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer solchen. Deswegen sollten Sie diese im Mietvertrag regeln. In großen Ballungsgebieten von Großstädten sollten Sie aufpassen: In diesem Gebieten ist die Verpflichtung des Mieters zur Anpassung der Mietkaution an eine gestiegene Miete nicht nötig. Weiterhin sollten Sie darauf achten, dass die Mietkaution alleine zur Absicherung des Vermieters gegenüber Schäden an der Wohnung oder wegen unterlassener Reparaturen bestimmt ist. Weitere Leistungen oder Bedingungen dürfen nicht an die Mietkaution geknüpft sein. Die bargeldlose Alternative zur Mietkaution ist eine Mietkautionsbürgschaft. Diese sind seit drei Jahren in Deutschland verfügbar und erfreuen sich großer Beliebtheit.

Wieso ist eine Mietkaution fällig?

Die Beanspruchung der Mietkaution kann verschiedene Gründe aufweisen. Bei einem Rückstand der Miete kann der Vermieter die Mietkaution beanspruchen. Ebenso wie bei einem Rückstand der Nebenkostenzahlungen, wie den Betriebskosten. Ein weiterer Grund kann der unsachgemäße Umgang mit der Immobilie sein. Das bedeutet, verursacht der Vermieter Schäden, welcher er nicht reparieren kann, kann die Mietkaution einbehalten werden. Diese kann genutzt werden, um die Schäden zu beseitigen. Dazu kommen Nutzungsausfallentschädigungen, Prozesskostenerstattungsansprüche oder allgemeiner Schadensersatz.

Die Zahlung der Mietkaution

Ein wichtiger Punkt ist die Höhe der Mietkaution. Diese ist gesetzlich geregelt und darf drei Monatsmieten nicht überschreiten. Sollten Sie einen Vertrag erwischen, welcher eine höher Mietkaution fordert, kann diese auf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe beschränkt werden. Ist es passiert, dass Sie zu viel bezahlt haben, können Sie die zu viel gezahlten Beiträge zurückfordern. Natürlich hat nicht jeder Mieter die Kosten von drei Monatsmieten direkt parat. Deswegen ist es möglich, die Mietkaution in Raten abzuzahlen. Hierbei ist zu erwähnen, dass der erste Teilbetrag beim Beginn des Mietverhältnisses fällig wird. Sie müssen Ihren Vermieter nicht aufklären, wenn Sie die Mietkaution in Raten zahlen. Diese Möglichkeit ist gesetzlich festgelegt und kann von ihm nicht ausgeschlagen werden.

Zahlreiche Alternativen warten

Heute gibt es unterschiedliche Formen, wie Sie Ihre Mietkaution bezahlen können. Hierbei kommt es auf Ihre finanzielle Situationen und die Akzeptanz des Vermieters an. Die Barkaution ist die übliche Form der Mietkaution. Hierbei können Sie die Mietkaution bar oder über die Einzahlung auf ein Treuhandkonto tätigen. Die Bankbürgschaft oder Bankaval genannt ist ein Zahlungsversprechen einer Bank. Diese tritt als Bürgschaftsgeber für Sie ein, wenn Sie die Miete nicht zahlen können. Die Bank zahlt das Geld als Bürgschaftsgeber an den Vermieter aus. Allerdings ist die Verbreitung dieser Form der Mietkaution geschrumpft und nicht mehr häufig zu finden. Eine ähnliche Form ist der Mietaval. Die Bank übernimmt die Verpflichtung gegenüber den Vermieter, dass die Summe ausgezahlt wird, falls ein Zweifelfall besteht. Sie als Mieter müssen als Ausgleich Geld an die Bank zahlen. Darüber hinaus gibt es das verpfändete verschiedener Konten oder Sparbücher. Dieses dient als Mietsicherheit und ist im Regelfall auf den Namen des Mieters ausgestellt. Wichtig ist, dass Sie einen Sperrvermerk zu Ihren Gunsten ausführen lassen, damit Ihr Vermieter keinen ungerechtfertigten Zugriff auf das Konto hat. Die Mietbürgschaft ist einer der beliebtesten Formen. Hierbei tritt eine dritte Person als Bürge für die Mietkaution ein. In den meisten Fällen bürgen Eltern für ihre Kinder.