Mietbürgschaft

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Thema Mietbürgschaft und können direkt online eine Bürgschaft anfordern. Denn ein Umzug kostet jede Menge Geld. Oft reißt die Kaution für die neue Wohnung ein großes Loch in die Haushaltskasse. Wie schön wäre es doch, könnte man diesen hohen Kostenfaktor einfach umgehen. Und genau hier setzen die sogenannten Mietbürgschaften an. Hier wird die Kaution nicht mehr direkt beim Vermieter hinterlegt. Stattdessen verbürgt sich ein Drittunternehmen (Versicherung, Bank, Kautionskasse) für die Kautionssumme. Dieses stellt eine Bürgschaftsurkunde aus, welche der Mieter dem Vermieter anstelle der Kaution aushändigt. Für diese Bürgschaftsurkunde wird ein jährlicher Beitrag fällig, der sich zumeist zwischen 5 und 6 Prozent der Mietkautionssumme bewegt. Vor der Übernahme einer solchen Bürgschaft wird der Mieter natürlich einem Bonitätscheck unterzogen.




Die Vorteile für den Mieter

Die durch eine Mietbürgschaft eingesparten Kautionskosten schaffen zusätzliche Liquidität. So bleiben dem Mieter höhere finanzielle Mittel, die für Umzug oder Wohnungseinrichtung verwendet werden können. Auch bei bereits geleisteter Kautionszahlung lässt sich noch eine Mietbürgschaft abschließen. In diesem Fall bekommt der Mieter dann vom Vermieter die Kaution ganz einfach zeitnah zurückerstattet.

Die Vorteile für den Vermieter

Auch dem Vermieter bringt eine Mietbürgschaft vielfältige Vorteile. So lässt sich ganz einfach der Verwaltungsaufwand senken, was geringere Kosten bedeutet. Auch wird eine Mietbürgschaft nur an Personen vergeben, die eine positive Bonität vorweisen können. Dies bietet dem Vermieter die zusätzliche Sicherheit an solvente und zahlungskräftige Mieter zu gelangen. Oft bieten die Anbieter für Vermieter noch zusätzliche Mietausfallversicherungen, die das Risiko noch deutlich weiter minimieren.

Was man sonst noch wissen sollte

Eine Mietbürgschaft lohnt sich insbesondere dann, wenn stattdessen ein Kredit aufgenommen werden müsste. Die Zinsen, insbesondere wenn es sich um einen Dispositionskredit handelt, übersteigen die Beiträge für die Bürgschaft bei Weitem. Auch haben manche Vermieter noch Vorbehalte gegenüber der Mietbürgschaft, weil sie oft das dahinter stehende System nicht verstanden haben. Obgleich es keine gesetzliche Verpflichtung für den Vermieter gibt, eine derartige Bürgschaft zu akzeptieren, lassen sie sich sehr häufig überzeugen, wenn man ihnen die gesamten Vorteile der Mietbürgschaft nahebringt.