Mietkautionsversicherung

Mit den Jahren hat sich in Deutschland die Zahlung einer Mietkaution immer mehr etabliert. Beziehen Mieter eine neue Wohnung, ist es üblich geworden, dem Vermieter eine Mietkaution in der Höhe von einer bis drei Monatsmieten als Sicherheit zu zahlen. Der Vermieter bekommt mit dieser Kaution die Sicherheit, dass eventuell entstandene Schäden nach dem Auszug des Mieters nicht zu seinen Lasten fallen. Zudem ist der Vermieter damit berechtigt, noch ausstehende Nebenkosten zu verrechnen. Da diese Kaution für Mieter oftmals eine große finanzielle Belastung darstellen, muss ein Weg gefunden werden, diesen finanziellen Aufwand zu stemmen.

Mietkautionsversicherung zu günstigen Jahresbeiträgen

Auch Sie haben sicherlich schon einmal vor dem Problem gestanden, dass Sie eine neue Wohnung mieten möchten, aber die verlangte hohe Kaution nicht mal so eben hinblättern können. Wenn Sie die Wohnung aber unbedingt beziehen möchten, muss das Geld besorgt werden. Oftmals kommen auf einen Mieter Beträge in der Höhe von 2.500 Euro zu. Das können viele Menschen nicht mal eben aus der Portokasse bezahlen. Natürlich ist das in erster Linie abhängig von der aufzubringenden Monatsmiete.

Viele deutsche Bürger nutzen dazu den Überziehungskredit ihres Girokontos oder nehmen sogar einen kleinen Kredit dafür auf. Das ist aber teuer in Bezug auf die Zinsen. Für einen Vermieter ist eine Kaution natürlich eine sichere Sache in Bezug auf nicht reparierte Schäden oder ausstehende Nebenkosten, für einen Mieter stellt sie oft ein unüberwindliches Hindernis dar.

Eine viel einfachere und günstigere Lösung ist da eine Mietkautionsversicherung, welche von vielen Versicherungsgesellschaften angeboten wird.

Mit einer Mietkautionsversicherung übernimmt die Versicherungsgesellschaft im Prinzip die Bürgschaft für Ihre Mietkaution. Somit bekommt der Vermieter zwar kein Geld als Kaution, aber die Versicherung tritt im Falle eines Anspruchs seitens des Vermieter mit dieser Bürgschaft in Kraft und begleicht die entstandenen Ansprüche.

Kosten einer Mietkautionsversicherung

Die Beiträge zur Mietkautionsversicherung unterscheiden sich je nach Versicherungsgesellschaft. Klarer Vorteil einer Mietkautionsversicherung für Sie als Mieter ist, dass Sie die Kautionssumme nicht auf einen Schlag aufbringen müssen, denn Ihre Versicherungsgesellschaft steht als Bürge für die volle Höhe der verlangten Mietkaution ein.

Im Gegenzug dazu müssen Sie der Versicherung einen gewissen, normalerweise günstigen Jahresbeitrag zahlen müssen. Die Höhe ist anbieterabhängig. Bei einigen Versicherungsgesellschaften kommen Sie mit einem gewissen Prozentsatz der Kautionssumme als Jahresbeitrag davon, ohne das weitere Kosten entstehen. Andere Anbieter verlangen eine Servicepauschale vorab. Wie hoch der Jahresbeitrag zur Mietkautionsversicherung ausfällt, hängt somit in erster Linie von der Höhe der verlangten Mietkaution ab.




Klarer Vorteil für den Mieter

Im Gegensatz zu Kleinkrediten oder dem Überziehungskredit des Girokontos ist eine Mietkautionsversicherung die weitaus günstigere Alternative. Zwar bekommt der Vermieter damit kein Bargeld in die Hand, welches er per Gesetz auch noch anlegen müsste, sondern er bekommt die Bestätigung der Versicherung als Bürgschaft zur Mietkaution in der von ihm verlangten Höhe.

Für den Mieter besteht zudem der Vorteil, dass die Mietkautionsversicherung seine Kreditwürdigkeit nicht schmälert, wie das z. B. ein Kredit machen würde.

Allerdings entsteht mit einer Mietkautionsversicherung auch ein Nachteil. Eine bar gezahlte Kaution wird nach Ablauf des Mietvertrages wieder ausgezahlt. Das natürlich nur dann, wenn der Vermieter keine Ansprüche darauf stellen kann. Da bei einer Kautionsbürgschaft im Prinzip keine Gelder fließen, wird auch nichts ausgezahlt. Die eingezahlten Versicherungsbeiträge verbleiben natürlich bei der Versicherungsgesellschaft. Dieses Geld könnte beim nächsten Mietobjekt natürlich fehlen.

Eine Mietkautionsversicherung lohnt sich also wirklich nur dann, wenn Sie das Geld für die verlangte Mietkaution wirklich nicht aufbringen können. Oftmals lassen sich Vermieter auch auf eine Ratenzahlung innerhalb des ersten halben Jahres nach Beginn des Mietvertrages ein.