Mieter Ratgeber

Es ist von Vorteil, als Mieter gut über seine Rechte Bescheid zu wissen. Oft gibt man z.B. an den Vermieter Informationen weiter, die dieser dann zum eigenen Nachteil verwenden kann. Viele Mieter kennen zudem ihre Rechte nicht genau und geben bei Problemen zu schnell auf.

Selbstauskunftspflicht beim Mietvertrag

Ihre Wohnung ist bestens, der Preis okay, aber der Vermieter zögert trotzdem noch, ihnen den endgültigen Zuschlag zu erteilen. Er verlangt eine Selbstauskunft, nach der er dann entscheiden möchte. Sie erhalten viele Fragen, auf die sie antworten sollen. Am Ende lesen Sie die Warnung, dass bei unwahrer Beantwortung eine Kündigung droht. Müssen Sie immer ganz genau antworten oder verletzten manche Fragen die Privatsphäre? Der Deutsche Mieterbund meint dazu, dass nur solche Fragen beantwortet werden müssen, die die Anzahl der einziehenden Personen betreffen und solche, bei denen es um die finanzielle Sicherheit des Vermieters geht. Falsche Angaben über den Arbeitsplatz oder eine eventuelle Privatinsolvenz sind ein schwerer Vertrauensbruch und könnten später eine Kündigung rechtfertigen.

Mogeln in einigen Fällen erlaubt

Der Mieterbund erläutert: Mogeln bei den Antworten ist in einigen Fällen durchaus erlaubt. Dazu zählen Auskünfte über das Rauchen, Schwangerschaften und Tiere. Die persönliche Familienplanung geht den Vermieter nichts an. Sieht man Ihnen die Schwangerschaft aber schon an, sollte man natürlich ehrlich sein. Tierliebe muss ebenfalls nicht Gegenstand der Betrachtungen des Vermieters sein. Ein Hamster oder ein Kanarienvogel dürften keine Rolle spielen. Sie können aber nicht mit jedem Tier einfach so einziehen. Kleintiere, z.B. Schildkröten, Ziervögel, Hamster und Zierfische sind immer erlaubt. Ein Hund könnte zum Kündigungsgrund werden, so kann Hundehaltung durchaus ausdrücklich verboten sein. Die Frage nach Mitgliedschaft in einem Mieterverein kann verneint werden. Hier will der Vermieter wissen, ob Sie eventuell später ein „schwieriger“ Mieter werden, der jede Sache rechtlich prüft.

Mängel nach dem Einzug

Wenn alles geklappt habt, bekommen Sie die Wohnung. Oft ist alles okay. Sie können jedoch Pech haben, und der eine oder andere Mangel findet sich. Die Probleme müssen Sie sofort an den Vermieter melden. Schriftliche Meldungen sind einer mündlichen vorzuziehen. Es ist danach Pflicht des Vermieters, sich um die Beseitigung zu kümmern. Beruft er sich darauf, dass die Sache ihr Verschulden war, ist er in der Beweispflicht. Erbringt er den Beweis, dann müssen Sie Schadensersatz zahlen. Ist aber der Mangel schon vorhanden gewesen, muss der Vermieter die Beseitigung zahlen. Ist das nicht der Fall, setzen Sie schriftlich eine Frist. Passiert dann noch immer nichts, drohen Sie ihm an, die Mängel auf seine Kosten selbst zu beseitigen. Lassen Sie sich im Zweifel hier vom Fachmann beraten.

Renovierung beim Auszug

Oft geht das Mietverhältnis lange Zeit gut, der Stress kommt dann beim Auszug. Auch hier sollten Sie einen kühlen Kopf behalten und gezielt vorgehen. Ist Ihr Vermieter mit den Schönheitsreparaturen unzufrieden, muss er Sie zur Nachbesserung auffordern. Erst bei Ihrer Weigerung kann er von sich aus die Handwerker bestellen. Sie sollten generell prüfen lassen, ob überhaupt Schönheitsreparaturen nötig waren. Es gibt keine verpflichtende Regelung für den Mieter, bei Auszug auf jeden Fall zu renovieren.

Miete ist ein umfassendes Thema. Es kann viele Probleme geben, an die Sie im Vorfeld noch gar nicht gedacht haben. Die Mitgliedschaft in einem Mieterverein kann von Vorteil sein. Suchen Sie in strittigen Fällen fachkundige Beratung, notfalls Rechtsbeistand. Unabhängig davon ist ein harmonisches Verhältnis mit dem Vermieter anzustreben. Dann sind Probleme in der Regel gut zu lösen. Beide Seiten sind dann mitunter bereit, ein klein wenig einzulenken.