Mietkaution

Die Mietkaution wird zum Mieten benötigt.Sie wollen eine Wohnung oder sogar ein Haus mieten? Ihr Vermieter verlangt eine Mietkaution und Sie haben keine Ahnung was das für Sie bedeutet? Diese kurze Erklärung soll Ihnen dabei helfen und wertvolle Informationen liefern.

Das Verlangen einer Mietkaution ist ein typischer Vertragsbestandteil beim Abschluss eines Mietverhältnisses. Dabei handelt es sich um Geld, als Sicherheitsleistung, die Sie an den Vermieter zahlen müssen. Die Mietkaution dient dem Vermieter dabei als Absicherung der Mietsache.

In der Regel verlangt der Vermieter drei Monatskaltmieten im Voraus. Es ist gesetzlich festgelegt, dass der Vermieter nur maximal drei Kaltmieten verlangen darf. Die Mietkaution hat trotzdem oftmals den bitteren Beigeschmack einer Abzocke. Das ist so nicht richtig. Dabei müssen Sie bedenken, dass Ihr Geld nicht verloren ist. Bei einer so genannten Barkaution wird ein festgelegter Geldbetrag lediglich als eine Sicherheitsleistung auf dem Konto des Vermieters hinterlegt. Diese Geldanlage darf aus rechtlichen Gründen nicht in das Vermögen des Vermieters miteinfließen. Sie haben das Recht dies zu kontrollieren.

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Bitte stellen Sie sich einmal folgende Umstände vor. Sie sind mit der Miete durch Nichtzahlung in Rückstand geraten. Der Vermieter kann sich vorerst aus der von Ihnen hinterlegten Kaution befriedigen und Ihnen Aufschub gewähren. Das ist dann eine unangenehme Situation für beide Seiten zu der es jedoch selten kommt. Oft kommt es garnicht soweit und der Vermieter muss die Kaution nicht benutzen.

Bei Kündigung des Mietverhältnisses ist die Mietkaution vom Vermieter in voller Höhe zurückzuerstatten. Der Vermieter muss dann, jedoch spätestens nach Festsetzung bzw. Abrechnung der angefallenen Mietnebenkosten, die Kaution an den Mieter ausschütten. Bei Rückgabe der Mietsache an den Vermieter muss der Mieter den vertraglich vereinbarten Zustand herstellen und die Mietsache ordnungsgemäß übergeben. Stellt der Vermieter hierbei nachträglich Mängel an dem Mietobjekt fest, so kann er die hierfür entstandenen Kosten für die Ausbesserungsmaßnahmen von der Mietkaution in Abzug bringen.